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Als Geprüfter Bilanzbuchhalter biete ich Ihnen im Wortlaut des § 6 Nr. 4 StBerG an:

 

  • "das Buchen laufender Geschäftsvorfälle,

  •  die laufende Lohnabrechnung und das

  •  Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen."




Holm Bergner | holm@holmbergner.de